Allgemeine Geschäftsbedingungen der Präventiv Coaching Allgäu
(im Folgenden PCA genannt)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Trainings/ Coachings der PCA.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen der/ dem TeilnehmerIn (im Folgenden TN genannt) und der PCA kommt zustande, wenn der TN das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt und die PCA dieses akzeptiert hat.
2.2 Die PCA ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
3. Dienstleistungen und Gewähr
Die PCA stellt klar, dass es sich bei den von ihr zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Trainingsmaßnahmen übernimmt die PCA auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr.
4. Vergütung
4.1 Für die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme fallen Teilnahmegebühren gemäß der aktuellen Preisliste.
Die genaue Höhe wird in der Anmeldebestätigung ausgewiesen.
4.2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3. Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar durch Überweisung bis spätestens 4 Wochen vor der Trainingsmaßnahme. Der TN kann an der Trainingsmaßnahme nur nach vollständiger Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen.
5. Durchführung und Stornierung
5.1. Der Beginn der jeweiligen Trainingsmaßnahmen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für das gebuchte Training nicht erreicht, oder kann die geplante Trainingsmaßnahme aus einem von der PCA nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann das Training auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.
5.2. Sagt die Terminverlegung dem TN nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an dieser Trainingsmaßnahme absehen.
In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Trainingsmaßnahme ganz ausfällt. Stimmt der TN dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die späteren Trainingsseminare angerechnet.
5.3. Im Falle von Erkrankung muss der TN ein ärztliches Attest vorlegen, um die Gebühren erstattet zu bekommen.
5.4. Die PCA kann bei Krankheit des zuständigen Dozenten die Trainingsmaßnahme verschieben. Weiteres gilt analog 5.2.
5.5. Stornogebühren
Bei einer Kündigung der Teilnahme bis
– zu 8 Wochen vor Beginn der Trainingsmaßnahme wird keine Bearbeitungsgebühr fällig.
– zu 4 Wochen vor Beginn der Trainingsmaßnahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
50 % der jeweiligen Trainingsgebühr fällig.
Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, wird die gesamte Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig.
Sofern die Teilnahmegebühr bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der genannten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.
6. Haftungsausschluss/ Schadenersatz
Die PCA haftet weder für Schäden an persönlichen Gegenständen noch Personen.
Eine Haftung für Schäden im Sinne von Ausfallskosten bei Terminabsage/ Verschiebung durch die PCA wird ausgeschlossen.
Ein Schadenersatzanspruch gegen die PCA für alle mit dem Coaching zusammenhängende Kosten (Reisekosten etc.) wird im Falle von Absage oder Terminverlegung ausgeschlossen.
Eine Garantie für den Erfolg der Trainings/ Coachings kann nicht übernommen werden, da die Umsetzung von der persönlichen Aktivität der TN abhängt und naturgemäß in deren Verantwortung liegt. Insofern kann auch hier kein Schadenersatz geltend gemacht werden.
7. Urheberrecht
Sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken der Trainingsmaßnahmen der PCA sind, sowohl in Wort als auch in Schrift, urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen vom Trainingsgeschehen sowie Mitschriften sind untersagt.
8. Datenschutz
Die PCA erhebt und verwendet personenbezogene Daten des TN ausschließlich in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässigen Rahmen. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der TN mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden. Dieses Einverständnis umfasst auch ggf. die zweckentsprechende Weitergabe der Daten an in die Seminarabwicklung einbezogene Dienstleister, insbesondere Tagungsstätten/Tagungshotels.
9. Sonstiges
Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand in allen Fällen ist Memmingen